Stand Juli 2023
1.1. Die LawThek ist ein Rechtsinformationssystem, das den Zugriff auf die europäische, österreichische und bestimmte ausländische Gesetzgebung und Judikatur ermöglicht sowie eine Plattform für elektronische Publikationen bietet.
1.2. Die Cybly GmbH, FN 427660 m, Strubergasse 28, 5020 Salzburg (im Folgenden „Cybly“ genannt) entwickelt und betreibt die LawThek im Rahmen eines Cloud-Dienstes, der von einem rein österreichischen Servicebetreiber gehostet wird.
1.3. Registrierte Nutzer können unentgeltlich eine Vielzahl von Funktionen der LawThek nutzen.
1.4. Darüber hinaus räumt die Cybly institutionellen Nutzern gegen Entgelt zusätzliche Funktionen der LawThek ein (Nutzerlizenz LawThek Pro).
2.1. Diese AGB gelten für Vereinbarungen zwischen der Cybly und dem Kunden andererseits, für das gegenständliche Rechtsgeschäft, auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
2.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
2.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
3.1. Der Erwerb einer Nutzerlizenz LawThek Pro durch den Kunden berechtigt den Kunden zur Nutzung der LawThek nach den folgenden Absätzen.
3.2. Die Cybly räumt Kunden die Nutzung folgender zusätzlicher Funktionen der LawThek ein, wobei der Umfang der Nutzung im Einzelnen zwischen der Cybly und dem Kunden gesondert zu vereinbaren ist:
3.2.1. das Arbeiten in einer geschlossenen Gruppe mit gemeinsamem Zugriff auf Dokumente und Informationen;
3.2.2. das Einladen anderer LawThek-Nutzer in die eigene Gruppe;
3.2.3. ein Rechtemanagement in der Gruppe, um einerseits Teams bilden zu können und andererseits den Benutzern Zugang zu individuellen Inhalten geben zu können (die Anzahl der dem Kunden zur Verfügung stehenden Gruppen-Administrator- bzw. Content-Verwalter-Konten mit inhaltlich-gestalterischer Schreibberechtigung innerhalb der Gruppe wird im Einzelnen vereinbart);
3.2.4. Benachrichtigung bei neuen Inhalten;
3.2.5. das Nutzen von diversen ‚Smart Ordnern‘, in denen automatisiert Inhalte kuratiert werden können (die Anzahl der ‚Smart Ordner‘ wird gesondert vereinbart);
3.2.6. das Übermitteln von Inhalten zur Veröffentlichung in der gemeinsamen Gruppe oder aber auch für die Öffentlichkeit; die Freigabe von Inhalten für die Öffentlichkeit erfolgt im Einvernehmen mit der Cybly und unter Vorbehalt des Pkt. 3.3.
3.2.7. Beschlagworten und Verlinken der so zur Veröffentlichung übermittelten Inhalte mit schon vorhandenen Inhalten, insbesondere schon erfassten eigenen Publikationen, Gesetzestexten oder auch Entscheidungen;
3.2.8. Durchsuchen der Inhalte im eigenen (persönlichen) Ordner, jenem der Gruppe oder aber auch die gesamte Datenbank;
3.2.9. Einrichtung von „Newsfeeds“ zur Information an die eigene Nutzergruppe (oder allenfalls auch an die Öffentlichkeit) (soweit gesondert vereinbart);
3.2.10. Einrichtung einer eigenen „Landing Page“ im System der LawThek für Institutionen (mit eigenem Logo und URL zum direkten Einstieg) (soweit gesondert vereinbart);
3.2.11. Einrichtung einer öffentlichen Publikationsseite (‚digitales schwarzes Brett‘) (soweit gesondert vereinbart);
3.3. Bei sämtlichen Inhalten, die für die Öffentlichkeit übermittelt werden, sind die jeweils geltenden Qualitätsanforderungen der Cybly und ein allfälliges von der Cybly vorgegebenes Peer-Review-Verfahren einzuhalten. Die Cybly behält sich vor, die Veröffentlichung von Inhalten, die für die Öffentlichkeit übermittelt werden, nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu beenden.
3.4. Der Kunde darf keine gesetzeswidrigen, sonst rechtsverletzenden oder anstößigen oder gegen die öffentliche Moral und Ordnung verstoßenden Inhalte übermitteln.
3.5. Die Nutzung der LawThek nach den vorgenannten Punkten erfolgt nach dem jeweiligen technischen und funktionellen Stand der LawThek und ist die Cybly nicht verpflichtet, eine bestimmte Funktionalität dauerhaft bereitzustellen oder beizubehalten.
3.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung der LawThek eine Registrierung auf der LawThek und Einhaltung der Nutzungsbedingungen voraussetzt und dass die durch den Kunden daher auch den Nutzungsbedingungen der Cybly unterliegt.
3.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der LawThek aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates und vorübergehenden oder dauerhaften Änderungen von Funktionen, die die Cybly nach eigenem Ermessen vornimmt, Unterbrechungen bzw. Änderungen und Funktionseinschränkungen unterliegen kann. Die Parteien vereinbaren, dass daraus keinerlei Ersatz- oder andere Haftungsansprüche des Kunden abgeleitet werden können.
3.8. Nachrichten an die Cybly betreffend Support oder andere Anfragen werden in den normalen Bürozeiten gelesen und bearbeitet. Die Cybly schuldet keinen besonderen oder marktüblichen Help-Desk-Standard, sondern bearbeitet Nachrichten im Rahmen ihrer Kapazitäten.
3.9. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz der Cybly in 5020 Salzburg, Österreich.
4.1. Sämtliche vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages zu leistenden Zahlungen zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger weiterer Abgaben sind mit Rechnungszugang beim Kunden fällig. Es gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Fälligstellung. Hinsichtlich der durch Abgabenbescheid vorgeschriebenen Umsatzsteuer oder anderer Abgaben einschließlich Nebenansprüchen gilt als vereinbart, dass der Ersatzanspruch der Cybly gegenüber dem Kunden erst mit Rechtskraft des (im Falle erfolgter Aufhebung durch einen Gerichtshof öffentlichen Rechts zeitlich letzten) Abgabenbescheides entsteht.
4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
4.3. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 150,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Des Weiteren ist die Cybly berechtigt, die Veröffentlichung aller Inhalte des Kunden einzustellen und den Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vorzeitig aufzulösen. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Forderungen der Cybly Gegenforderungen entgegenzuhalten (Aufrechnungsverbot), es sei denn, diese wurden von der Cybly zuvor schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
4.6. Beanstandungen der Rechnung sind vom Kunden der Cybly unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung anzuzeigen, widrigenfalls der Rechnungsbetrag als vom Kunden anerkannt gilt.
5.1. Für sämtliche Entgelte aus der Vereinbarung zwischen der Cybly und dem Kunden wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
5.2. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat vor Vertragsabschluss errechnete Indexzahl. Die Anpassung erfolgt nach Wahl der Cybly entweder zum 31.12. eines Kalenderjahres oder zum Jahrestag des Vertragsabschlusses.
6.1. Der Kunde räumt der Cybly für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller Inhalte, die der Kunde in der LawThek für die Öffentlichkeit übermittelt, allein oder gemeinsam mit anderen solchen Inhalten ein. Klargestellt wird, dass dies auch das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung im Wege elektronische lesbarer Publikationen bzw. elektronischer Publikationsplattformen, die die Cybly oder Dritte in ihrem Auftrag betreiben, umfasst. Sollte, wo auch immer, die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt die Rechtseinräumung auch für den Verlängerungszeitraum.
6.2. Der Kunde räumt der Cybly an den Inhalten, die er in der LawThek für die Öffentlichkeit übermittelt, auch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte zur Verwertung durch oder über zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannte oder noch nicht entwickelte oder noch nicht (wirtschaftlich) nutzbare Nutzungsarten oder Medien sein.
6.3. Zum Zweck der bestmöglichen – auch kommerziellen – Nutzung der Inhalte, die der Kunde in der LawThek für die Öffentlichkeit übermittelt, räumt der Kunde der Cybly daneben alle weiteren Nutzungsrechte an diesen Inhalten für alle Nutzungsarten sowie alle sonstigen aus dem Urheberrecht fließenden Rechte und Ansprüche zur gewerbsmäßigen oder gemeinnützigen Auswertung ein, insbesondere die ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte, sonstigen Rechte und Ansprüche, zur Übersetzung, Übertragung und Bearbeitung (einschließlich Kürzungen und Ergänzungen) dieser Inhalte und der Rechte, diese Fassungen zu nutzen.
6.4. Weder während der Vertragslaufzeit noch nach Beendigung des Vertrages besteht ein Anspruch des Kunden auf Entfernung von Inhalten, die der Kunde in der LawThek für die Öffentlichkeit übermittelt hat, aus der LawThek oder anderen Kanälen der Cybly, soweit nicht zwingende daten- oder persönlichkeitsschutzrechtliche Bestimmungen einen solchen Anspruch vorsehen.
6.5. Die Cybly ist berechtigt, sämtliche ihr nach diesem Pkt. 6 eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Kunden bedarf.
6.6. Der Kunde räumt der Cybly ferner das nicht ausschließliche Recht ein, den Namen, allenfalls Künstlernamen des Kunden, im Zusammenhang mit der – auch kommerziellen – Nutzung der öffentlichen Inhalte und deren Bewerbung zu verwenden.
6.7. Die Cybly ist berechtigt, im eigenen Namen und/oder im Namen des Kunden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der in diesem Pkt. 6 genannten Rechte gegen Dritte zu treffen, insbesondere gegen Verletzungen dieser Rechte außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen.
6.8. Die nach diesem Pkt. 6 der Cybly eingeräumten Rechte bestehen nach Beendigung des Vertrages als nicht ausschließliche Rechte fort.
7.1. Die Cybly haftet wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten aus diesem Vertrag bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.2. Die Cybly haftet nicht für die Richtigkeit der Inhalte der LawThek und die Suchergebnisse und Verknüpfungen von Inhalten. Inhalte der LawThek stellen keine rechtliche Empfehlung oder rechtlichen Rat dar.
7.3. Die Cybly leistet keine Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Benutzeroberfläche, Funktionalität oder sonstige Beschaffenheit der LawThek oder anderer Kanäle der Cybly.
7.4. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm erstellten Inhalte liegt beim Kunden. Weiters trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für Inhalt und Gestaltung sowie insgesamt für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm veröffentlichten Inhalte. Dies betrifft insbesondere den Erwerb sämtlicher urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtlicher Lizenzen bzw Rechte zur Produktion und Publikation der veröffentlichten Inhalte, einschließlich allenfalls erforderlicher Nebenrechte (insbesondere der Vervielfältigung und der Verbreitung).
7.5. Die Cybly ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts von Veröffentlichungen zu überprüfen. Die Cybly behält sich aber das Recht vor, Veröffentlichungen auf deren Zulässigkeit zu überprüfen und diese nicht zu veröffentlichen bzw sie zu entfernen, insbesondere wenn sie den AGB der Cybly oder ihren Nutzungsbedingungen widersprechen.
7.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Cybly von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit den von ihm oder anderen Nutzern in seiner Gruppe erstellten oder sonst von ihm oder den Nutzern in seiner Gruppe in die LawThek eingebrachten Inhalte gegen die Cybly geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.
7.7. Bei Geltendmachung von Mängeln obliegt dem Kunden der Beweis, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung durch die Cybly vorhanden war.
8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages sowie für ein weiteres Jahr nach Beendigung des Vertrages sämtliche vertrauliche Informationen, die den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, welche nicht allgemein bekannt sind und welche entweder von einer Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich eingestuft werden oder bei welchen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
8.2. Vertrauliche Unterlagen oder sonstige Informationsträger sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses dem anderen Vertragsteil unverzüglich zurückzustellen.
9. Datenschutz
9.1. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen findet die Datenschutzerklärung der Cybly Anwendung.
9.2. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der Cybly aufrufbar.
10.1. Vereinbarungen zwischen der Cybly und dem Kunden, die ein Dauerschuldverhältnis begründen, werden mangels anderslautender Vereinbarung unbefristet geschlossen und können von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten schriftlich aufgekündigt werden.
10.2. Unabhängig von der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung kann der Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich per E-Mail aufgelöst werden, wobei als wichtige Gründe insbesondere gelten:
10.2.1. für die Cybly, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
10.2.2. für die Cybly, wenn der vom Kunden oder von Nutzern in der Umgebung des Kunden übermittelte Inhalt gesetzeswidrige, sonst rechtsverletzende oder anstößige oder gegen die öffentliche Moral und Ordnung verstoßende Inhalte aufweist und dieser Missstand unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen ab Aufforderung (schriftlich oder per E-Mail) nicht behoben wird;
10.2.3. für die Cybly, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis seit mindestens 2 Monaten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde;
10.2.4. für die Cybly, wenn der Kunde gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, die der Cybly die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
10.2.5. für jede Partei, wenn die andere Partei trotz Ermahnung und Nachfristsetzung mehrfach (mindestens zweimal) gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und diesen Verstoß aufrechterhält; oder
10.2.6. für jede Partei, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird, sofern dem keine insolvenzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
11.1. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Erstellung und Verhandlung des Vertrages selbst.
11.2. Allfällige im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags anlaufende Gebühren und Verkehrssteuern trägt der Kunde.
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (auch dieser AGB) bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
12.2. Sämtliche Entgelte verstehen sich netto, exklusive USt und allfälliger Barauslagen (wie z.B. Reisekosten).
12.3. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieses Vertrages an sich und seiner übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt, wirksam und durchsetzbar ist und dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am ehesten entspricht.
12.4. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Gesellschaft. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien.
12.5. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der darin enthaltenen Weiterverweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.